DGfPI (Deutsche Gesellschaft für Prävention und Intervention bei Kindesmisshandlung, -vernachlässigung und sexualisierter Gewalt e.V.).
Regelmäßige fallbezogene Supervision
Die Erstellung familienpsychologischer Gutachten orientiert sich an den
von den juristischen, psychologischen und medizinischen Fachverbänden und der Bundesrechtsanwalts- und der Bundespsychotherapeutenkammer erarbeiteten Mindestanforderungen an die Qualität von Sachverständigengutachten im Kindschaftsrecht (Stand 2015).